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   LSG Berlin, 27.10.2003 - L 16 RA 2/02   

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https://dejure.org/2003,25563
LSG Berlin, 27.10.2003 - L 16 RA 2/02 (https://dejure.org/2003,25563)
LSG Berlin, Entscheidung vom 27.10.2003 - L 16 RA 2/02 (https://dejure.org/2003,25563)
LSG Berlin, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - L 16 RA 2/02 (https://dejure.org/2003,25563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der DDR (AVI); Persönlicher Anwendungsbereich des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG); Nachholbarkeit einer Ermessensentscheidung in der DDR; Fiktiver Versorgungsanspruch in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 50/02 R

    Zugehörigkeit eines freischaffenden Grafikers zur zusätzlichen Altersversorgung

    Auszug aus LSG Berlin, 27.10.2003 - L 16 RA 2/02
    Eine Versorgungsanwartschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG zum 1. August 1991 hätte der Kläger nur gehabt, wenn sie einzelvertraglich vereinbart gewesen wäre oder eine nach Artikel 19 Einigungsvertrag (EV; vom 31. August 1990, BGBl. II S. 889) bindend gebliebener Verwaltungsakt einer Versorgungsstelle der DDR oder eine Versorgungsbewilligung eines Funktionsnachfolgers einer solchen Stelle oder eines Verwaltungsaktes eines Versorgungsträgers im Sinne von § 8 Abs. 4 AAÜG oder eine sonstige bindende Entscheidung eines solchen Versorgungsträgers über das Bestehen einer derartigen Versorgungsfeststellung ("Status-Feststellung", siehe dazu etwa BSG, Urteil vom 18. Juni 2003 -B 4 RA 50/02 R-, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) vorliegen würde.

    Es kommt somit in erster Linie auf das Bundesrecht des AAÜG an sowie nachrangig und lückenfüllend kraft bundesrechtlichen Anwendungsbefehls (Artikel 9 Abs. 2 AAÜG) auch auf die nach Maßgabe des Bundesrechts auszulegenden Versorgungsregeln im EV, der in Bundesrecht transformiert worden ist (ständige Rechtsprechung des BSG, s. etwa in SozR 3-8570 § 1 Nr. 2, 3 und 8 sowie das Urteil vom 18. Juni 2003 a.a.O.).

    Betreffend die Einbeziehung in die AVI ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Juni 2003 -B 4 RA 50/02 R- nicht zur Veröffentlichung vorgesehen - klargestellt, dass der Kläger am 30. Juni 1990 aus bundesrechtlicher Sicht keinen - fiktiven - Anspruch auf eine Versorgungszusage hatte, weil das in der Versorgungsordnung genannte Erfordernis der "besonderen Qualifizierung und verantwortlichen Tätigkeit" auch auf den Konzertmeister zu beziehen ist.

    Unter welchen Voraussetzungen Vorschriften der Versorgungsordnungen der DDR zu Bundesrecht werden und eine positive "Statusfeststellung" und die Feststellung von Daten nach dem AAÜG begründen können, ist durch zahlreiche Entscheidungen des zuständigen 4. Senats des BSG hinlänglich geklärt, und zwar insbesondere auch durch das Urteil des BSG vom 18. Juni 2003 -B 4 RA 50/02 R-.

  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 61/97 R

    Entgeltbegrenzung bei Beitragserstattung - Zugehörigkeit zu mehreren

    Auszug aus LSG Berlin, 27.10.2003 - L 16 RA 2/02
    Denn im Rahmen der Prüfung der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem ist auch zu klären, ob die Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem deshalb ausgeschlossen ist, weil ein anderes das speziellere und systemnähere darstellt (BSG, Urteil vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R = SozR 3-8570 § 5 Nr. 4).

    Angesichts dessen kann auch dahingestellt bleiben, ob (wie das Sozialgericht aus dem Urteil des BSG vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R- ableitet) für die Zeit ab 1. Januar 1986 die Feststellung von Zugehörigkeitszeiten in der AVI bereits deshalb nicht in Betracht kommt, weil die Versorgungssysteme nach der Anlage 1 Nrn. 13 und 14 zum AAÜG die spezielleren und systemnäheren darstellen.

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin, 27.10.2003 - L 16 RA 2/02
    Es kommt somit in erster Linie auf das Bundesrecht des AAÜG an sowie nachrangig und lückenfüllend kraft bundesrechtlichen Anwendungsbefehls (Artikel 9 Abs. 2 AAÜG) auch auf die nach Maßgabe des Bundesrechts auszulegenden Versorgungsregeln im EV, der in Bundesrecht transformiert worden ist (ständige Rechtsprechung des BSG, s. etwa in SozR 3-8570 § 1 Nr. 2, 3 und 8 sowie das Urteil vom 18. Juni 2003 a.a.O.).

    Alle Regelungen der Versorgungssysteme aber, die eine bewertende Entscheidung (z.B. verdienstvoll) und zusätzlich oder stattdessen eine Ermessensentscheidung einer Stelle oder Person innerhalb der politischen und wirtschaftlichen Struktur der DDR vorsahen, sind nicht zu Bundesrecht geworden (BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2).

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Berlin, 27.10.2003 - L 16 RA 2/02
    Mangels sachlicher, objektivierbarer Grundlage können sie aber nicht rückschauend "ersetzt" werden (BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 3 und 9).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 22 R 1171/11

    Krankenschwester - Altersversorgung der Intelligenz an medizinischen

    Zur Beurteilung der besonderen Qualifizierung bedarf es aber einer Bewertung, so dass die Einbeziehung einer solchen Schwester als eine bewertende Entscheidung angesehen werden muss (vgl. Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 27. Oktober 2003 - L 16 RA 2/02, zitiert nach juris, zum besonders qualifizierten und verantwortlich tätigen Orchestermusiker nach § 5 Buchstabe b AVI-VO).
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